Verkehrsrecht Bleichenbach

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Das Verkehrsrecht unterteilt sich zunächst im Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht/Ordnungswidrigkeitsrecht.

Im Verkehrszivilrecht geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen aufgrund eines Verkehrsunfalls sowie von Forderungen aus Versicherungsverträgen.

Im Verkehrsstrafrecht werden Strafvorschriften wie Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Trunkenheit als auch im Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsdelikte, Rotlichtverstöße, Fahrzeugmängel, Alkoholfahrten und Taten unter Einfluss von Rauschmitteln behandelt.

Im Verkehrszivilrecht kann der Schaden sehr häufig zu niedrig reguliert werden, wenn man die gegnerischen Haftpflichtversicherungen gewähren lässt, die z. B. die berechtigten Schadenersatzansprüche drücken im Hinblick auf Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren. Hier sollte keiner ohne Rechtsbeistand vorgehen, zumal derjenige, der einen Unfall verschuldet hat, auch die Anwaltskosten tragen muss.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch, zu erkennen, wie eine akzeptable Schadensaufteilung auszusehen hat, wenn Mitverschulden mehrerer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Hier sollte auf anwaltlichen Beistand nie verzichtet werden.